Bei einer Fahrkartenkontrolle werden folgende Daten im sog. Transaktionslogbuch gespeichert und zu Zwecken der Missbrauchsanalyse an das verbundweite Hintergrundsystem des RMV (vHGS) geschickt:
- Die Kennung des Kontrollgeräts sowie Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) und Ort der Prüfung. So wird im vHGS geprüft, ob zum gleichen Prüfzeitpunkt an unterschiedlichen Kontrollgeräten, die sich nicht im gleichen Fahrzeug befinden, eine Berechtigungsnummer zweimal kontrolliert wurde.
- Der Kennung der Art der Aktion. So wird zwischen dem Erwerb der Chipkarte, dem Erwerb der Fahrkarte, sowie der Fahrkartenkontrolle unterschieden.
- Die Nummer der Fahrtberechtigung und Produktnummer. Dabei wird im vHGS geprüft, ob zur kontrollierten Fahrkarte auch ein Verkaufsdatensatz existiert.
- Die Liniennummer und Fahrtnummer. Diese Daten werden nur herangezogen, wenn die Analyse zuvor einen Missbrauch feststellte.
So dienen alle oben genannten Erhebungen der Fälschungs- und Missbrauchssicherheit. Aus Gründen der Transparenz werden die für die Missbrauchsanalyse benötigten Daten auch in der Chipkarte gespeichert.
Die Anzahl der im Transaktionslogbuch gespeicherten Informationen ist auf zehn begrenzt. Ab der elften Information werden vorherige Daten überschrieben.
Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen haben nur im Kundenzentrum die Möglichkeit, die letzten zehn Transaktionen einzusehen, wenn der Fahrgast seine Karte – beispielsweise zur Bearbeitung einer Reklamation – zu Verfügung stellt.
Das Erstellen von personenbezogenen Bewegungsprofilen ist rechtlich untersagt.
Das o.g. Vorgehen wurde unter Einbeziehung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, darunter den Mitarbeitern des Hessischen Datenschutzbeauftragten, abgestimmt.