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FAQ zum eTicket RheinMain

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und deren Antworten rund um das eTicket RheinMain.

Allgemeines

Die bunte Plastikkarte ist für die Kunden nicht nur praktischer, sie bietet auch zusätzliche Vorteile:

  • Wer die Karte verliert, kann sie sperren lassen.
  • Wer sich registrieren lässt oder den Kaufbeleg vorweisen kann, bekommt das eTicket bei Verlust ersetzt. 

Die Wochen-, Monats- und Jahreskarten als eTicket gibt es an allen Verkaufsstellen mit dem eTicket-Symbol. In Darmstadt sind dies das Kundenzentrum der HEAG mobilo am Luisenplatz und die RMV-Mobilitätszentrale am Hauptbahnhof sowie alle privaten Vorverkaufsstellen der HEAG mobilo. An Fahrkartenautomaten der HEAG mobilo und beim Busfahrpersonal des HEAG Verkehrskonzerns gibt es weiterhin ausschließlich Papierfahrkarten. 

Auf dem Chip des eTickets ist nur die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Fahrkarte gespeichert. Die aufgedruckte Nummer der Chipkarte dient in Verbindung mit dem Kaufbeleg als Nachweis, wem die Karte gehört. 

 

Wird das eTicket RheinMain verloren oder gestohlen, lässt es sich kurzfristig sperren und Sie erhalten gegen eine Gebühr von zehn Euro umgehend eine Ersatzkarte. Das gilt auch bei Verlust übertragbarer Wochen-, Monats- und Jahreskarten. Notwendig ist in diesem Fall Ihr Kaufbeleg. Ist Ihre Karte mutwillig beschädigt, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr von zehn Euro für die Zweitausstellung erhoben. Bei einem Defekt erfolgt der Austausch kostenlos.

Anders als eine Papierfahrkarte hält das eTicket einiges aus. Zwar hat auch ein eTicket nichts in der Waschmaschine zu suchen, sollte es aber dennoch aus Versehen "mitgefahren" sein, kann es im HEAG mobilo Kundenzentrum auf seine Funktionalität geprüft – und falls nötig – sofort vor Ort gegen Gebühr umgetauscht werden.

Mit dem eTicket unterwegs

In den Straßenbahnen der HEAG mobilo werden die Fahrscheine wie gewohnt von den Fahrscheinprüfern kontrolliert. In den Bussen der HEAG mobiBus gilt nach 20 Uhr der Vorneeinstieg. Hier muss das eTicket auf das Lesegerät beim Fahrer gelegt werden. Bei den Regionalbussen ist den Anweisungen des Fahrers zu folgen.

Anschlussfahrkarten bleiben vorerst noch Papierfahrkarten. Sobald die Automaten im Streckennetz des HEAG Verkehrskonzerns nicht nur eTickets lesen können, werden auch die Anschlusskarten auf den Chip des eTickets gebucht.

Die Fahrscheinprüfer sind mit einem Kontrollgerät ausgestattet, das die Daten auf Ihrem eTicket lesen kann und somit die Fahrtberechtigung überprüft. In den Bussen der HEAG mobiBus befindet sich vorne beim Fahrer ein Lesegerät.

Ja. die Mitnahmeregelungen bestehen weiterhin.

Fahrkartensortiment

Nein, die Zeitkarten im Übergangstarif bleiben weiterhin als Papierfahrscheine bestehen, da die notwendige Kontrollinfrastruktur noch fehlt. Genauso bleiben die Zeitkarten, die am Fahrkartenautomaten gekauft werden, weiterhin in Papierform. Im Kundenzentrum am Luisenplatz, in der Mobilitätszentrale am Hauptbahnhof und an den privaten Vorverkaufsstellen der HEAG mobilo sind die Zeitkarten nur noch als eTicket erhältlich. 

eTickets gibt es als Wochen-, Monats- und Jahreskarten. Die Wochen- und Monatstickets gibt es beim Busfahrpersonal und an den Fahrkartenautomaten weiterhin auch in Papierform. 

Datenschutz

Der Chip enthält nur die für Fahrten wichtigen Daten, wie Fahrkartenart, Gültigkeitszeitraum und Tarifgebiete. Personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum und Geschlecht werden maskiert auf der Karte gespeichert. 

Bei einer Fahrkartenkontrolle werden folgende Daten im sog. Transaktionslogbuch gespeichert und zu Zwecken der Missbrauchsanalyse an das verbundweite Hintergrundsystem des RMV (vHGS) geschickt:

  • Die Kennung des Kontrollgeräts sowie Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) und Ort der Prüfung. So wird im vHGS geprüft, ob zum gleichen Prüfzeitpunkt an unterschiedlichen Kontrollgeräten, die sich nicht im gleichen Fahrzeug befinden, eine Berechtigungsnummer zweimal kontrolliert wurde.
  • Der Kennung der Art der Aktion. So wird zwischen dem Erwerb der Chipkarte, dem Erwerb der Fahrkarte, sowie der Fahrkartenkontrolle unterschieden.
  • Die Nummer der Fahrtberechtigung und Produktnummer. Dabei wird im vHGS geprüft, ob zur kontrollierten Fahrkarte auch ein Verkaufsdatensatz existiert.
  • Die Liniennummer und Fahrtnummer. Diese Daten werden nur herangezogen, wenn die Analyse zuvor einen Missbrauch feststellte.

So dienen alle oben genannten Erhebungen der Fälschungs- und Missbrauchssicherheit. Aus Gründen der Transparenz werden die für die Missbrauchsanalyse benötigten Daten auch in der Chipkarte gespeichert.
Die Anzahl der im Transaktionslogbuch gespeicherten Informationen ist auf zehn begrenzt. Ab der elften Information werden vorherige Daten überschrieben.
Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen haben nur im Kundenzentrum die Möglichkeit, die letzten zehn Transaktionen einzusehen, wenn der Fahrgast seine Karte – beispielsweise zur Bearbeitung einer Reklamation – zu Verfügung stellt.

Das Erstellen von personenbezogenen Bewegungsprofilen ist rechtlich untersagt.

Das o.g. Vorgehen wurde unter Einbeziehung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, darunter den Mitarbeitern des Hessischen Datenschutzbeauftragten, abgestimmt.

Bei Verlust melden Sie sich bitte umgehend im Kundenzentrum der HEAG mobilo am Luisenplatz oder per Mail unter vertrieb@@unnötig@heagmobilo.d@@unnötige. Haben Sie Ihre Wochen-, Monats- oder Jahreskarte anonym erworben, melden Sie sich bitte ebenfalls im Kundenzentrum oder in der RMV-Mobilitätszentrale und bringen Ihren Kaufbeleg mit.

Kontakt

Unsere Mitarbeiter erreichen Sie über die Abo-Hotline 06151 709-4224 (7.30 Uhr - 12 Uhr) oder per E-Mail an vertrieb@@unnötig@heagmobilo.d@@unnötige. Außerdem helfen Ihnen gerne unsere Kundenberater im HEAG mobilo Kundenzentrum am Luisenplatz und in der RMV-Mobilitätszentrale am Hauptbahnhof weiter. An Automaten mit dem eTicket-Logo können Sie sich Ihre auf dem Chip gespeicherten Daten anzeigen lassen.